Das stationär betreute Wohnen

Du hast das Recht,
du selbst zu sein.

Hilfe zur Selbsthilfe

Mit dem Jugendlichen gemeinsam wird eine kleine, im Stadtgebiet Flensburg liegende Wohnung angemietet und eingerichtet, um sich schon einmal auf das Leben nach Erreichen der Volljährigkeit vorzubereiten.

Die von uns zur Verfügung gestellte Wohnung wird vom Jugendlichen allein bewohnt. Hierbei wird gemeinsam mit den Betreuern eine Vereinbarung geschlossen, in der der Jugendliche sich verpflichtet, die meist täglichen Termine wahrzunehmen.

Diese Termine können in der Wohnung, bei Behörden, in Einkaufsläden oder an anderen Orten stattfinden. Weiterhin wird die Einhaltung der Hausordnung besprochen, wie z. B. Besuche oder eine Haustieranschaffung.

Es werden 10 bis 20 Stunden wöchentliche Betreuung mit dem Jugendamt und dem Jugendlichen – je nach Bedarf – gemeinsam vereinbart. Über die vereinbarten Termine hinaus nimmt jeder Jugendliche einmal wöchentlich an einer „Haus Regenbogen-Aktivität“ teil. Dabei kann zwischen einem Sport-Angebot, Skills-Training, Tanzen, einem Kreativ-Angebot, Kochen oder Nachhilfe gewählt werden.

Es wird angestrebt, dass nach der Betreuung das Mietverhältnis des Wohnraumes auf den Jugendlichen übertragen werden kann. Dafür muss er ein angemessenes Mieterverhalten gezeigt haben. Sollte dieses der Fall sein, kann der Jugendliche nach der Volljährigkeit, bzw. nach Beendigung der vollstationären Hilfe, weiterhin die gleichen Räumlichkeiten bewohnen.

Betreuung

Die Betreuung wird in der Regel von zwei Pädagogen übernommen. Außerdem kann von den Jugendlichen eine Rufbereitschaft genutzt werden, die ihnen (in Notfällen) 24 Stunden  zur Verfügung steht. Hauptziel der Betreuung ist die Verselbstständigung des jungen Menschen. Die Betreuer unterstützen jeden Jugendlichen bei der beruflichen und privaten Zielentwicklung. 
Eine Einführung in amtliche Vorgänge wie die Beantragung von Kindergeld, ALG II, BAB, Bafög, Ummeldung des Wohnortes u.v.m., wird angestrebt. 

Wir unterstützen bei dem Erlangen eines gesunden Hygiene- und Ordnungsverhaltens, dem Einhalten von ärztlichen Routineuntersuchungen und der Stärkung eines angemessenen Sozialverhaltens. 
Abgesehen von den organisatorischen Hilfestellungen, sind die Pädagogen bei vielen Terminen Gesprächspartner für alltägliche Belange und Probleme des Jugendlichen. Dabei sind die Themen weitläufig und können von Dekorationsvorschlägen für die Wohnung über Familienprobleme bis hin zur Aufarbeitung von Erlebtem gehen.

Mitarbeit ist gefragt

Das „Stationär betreute Wohnen Regenbogen“ steht für ein großes Maß an Mitarbeit und Selbstständigkeit seitens der jungen Menschen. Das bedeutet nicht, dass bereits eine komplette Selbstständigkeit gegeben sein muss. Aber es sollte die Bereitschaft der Mitarbeit vorhanden sein, um die gemeinsame Zielsetzung „Selbstständigkeit“ zu erlangen.
Alle Alltagsaufgaben, die bereits selbst bewältigt werden können, werden eigenständig ausgeführt. 

Es wird vorausgesetzt, dass der Jugendliche telefonisch erreichbar ist und nach Möglichkeit einer täglichen Beschäftigung nachgeht.
Die Jugendlichen können auch über das 18. Lebensjahr hinaus betreut werden, dann ändert sich die Hilfe in „Ambulant betreutes Wohnen Regenbogen“. Hierfür muss der junge Erwachsene selbst einen Antrag beim Jugendamt stellen.

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